Bei Besuch aus dem Ausland möchten wir alles tun, damit sich unsere Gäste in der Schweiz wohlfühlen. Dazu gehört auch die Vorsorge für unerwartete Ereignisse. Denn ein Unfall oder eine Erkrankung Ihrer ausländischen Gäste kann eine empfindliche finanzielle Belastung darstellen. Mit der Gästeversicherung sind Ihre Besucher umfassend gegen Krankheit und Unfall abgesichert.
Die Gästeversicherung eignet sich für:
Mit der Gästeversicherung erhalten Sie – bis zur Höhe der gewählten Versicherungssumme – bei Krankheit oder Unfall die folgenden Leistungen:
Die Versicherung gilt ab Einreise in den Schengen-Raum für den in der Versicherungspolice festgelegten Zeitraum – maximal jedoch 180 Tage pro Aufenthalt.
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