Bei folgenden Kursangeboten ist eine gültige Kursleiter/Kursanbieter Anerkennung für eine Leistungsrückerstattung aus der Praevita und/oder Optima Voraussetzung:
Bei folgenden Kursangeboten ist keine Anerkennung notwendig, Sie finden aber im Verzeichnis die von uns empfohlenen Kursleiter:
Alle anderen Kursangebote gemäss dem PDF Gesundheitsförderung und Prävention sind bis auf Weiteres von einer Kursleiter/Kursanbieter Anerkennung durch SWICA befreit.