Medikamente sind unverzichtbare Helfer im Alltag. Doch was passiert, wenn Medikamente abgelaufen sind? Und wirken Originale besser als Generika? Daniel Kreyenbühl, Apotheker bei santé24, räumt mit Medikamenten-Mythen auf und gibt wertvolle Tipps.
Spätestens beim Packen der Reiseapotheke für die Ferien beschäftigen sich viele Menschen mit den hauseigenen Medikamentenvorräten. Nicht selten kommen da angebrochene Blister oder längst geöffnete Fläschchen mit unerkennbarem Etikett hervor.
Medikamente enthalten Wirkstoffe, welche nicht in die Umwelt gelangen dürfen. Eine korrekte Entsorgung von Medikamenten ist deshalb sehr wichtig, sie gehören nicht in den Hausmüll und sollten auch nie über die Toilette entsorgt werden. Ich empfehle, Medikamente dorthin zurückzubringen, wo sie bezogen worden sind, also zum Beispiel in die Apotheke, Drogerie oder Arztpraxis.
Mit der Angabe des Verfalldatums («Exp.», die Abkürzung von Expiry date, was auf Englisch «Verfallsdatum» heisst) garantiert der Hersteller unter der Voraussetzung der korrekten Lagerung, dass das Arzneimittel bis zu diesem Datum stabil bleibt. Innerhalb dieser Zeitspanne haftet das pharmazeutische Unternehmen für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Medikaments. Ein «abgelaufenes» Medikament nun kann entweder genau gleich gut, weniger gut oder gar nicht mehr wirken, im ungünstigsten Fall sind neben dem Wirkungsverlust toxische Abbauprodukte entstanden.
Ein Medikament wird bei ordnungsgemässer Lagerung nach Ablauf des Verfalldatums nicht einfach automatisch unbrauchbar: Temperatur- und Feuchtigkeitsbelastung, Licht und Sauerstoff oder auch eine Zersetzung von Hilfsstoffen können den Abbauprozess aber fördern. Wie schnell dies geschieht, hängt von den darin enthaltenen Wirkstoffen, der Darreichungsform, der Zeit, die seit dem Verfallsdatum verstrichen ist und den Lagerbedingungen ab.
Selbstverständlich ist ein vor wenigen Tagen abgelaufenes Medikament in den meisten Fällen viel weniger problematisch als eines, das seit Jahren abgelaufen ist, in der Regel sind z.B. verblisterte Tabletten auch stabiler als Flüssigkeiten in (möglicherweise bereits geöffneten) Behältnissen. Trotzdem kann die Unbedenklichkeit auch bei einem erst kürzlich abgelaufenen Medikament nicht pauschal gewährleistet werden. Meine Empfehlung ist es deshalb grundsätzlich, Medikamente nur bis zum Verfallsdatum einzunehmen und im Zweifelsfall eine medizinische Fachperson für die Beurteilung beizuziehen.
Nicht mehr benötigte Medikamente sollten in die Abgabestelle – sei es Apotheke, Drogerie oder Arztpraxis – zurückgebracht werden.
«Meine Empfehlung ist es grundsätzlich, Medikamente nur bis zum Verfallsdatum einzunehmen und im Zweifelsfall eine medizinische Fachperson für die Beurteilung beizuziehen.»
Generika sind im Wesentlichen gleich wie die entsprechenden Originalpräparate: sie enthalten die gleichen Wirkstoffe in der gleichen Menge wie die entsprechenden Originalmedikamente, einzig die Hilfsstoffe sowie das Aussehen kann sich unterscheiden.
Bis auf wenige Ausnahmen kann deshalb in aller Regel problemlos von einem Originalpräparat auf ein Generikum gewechselt werden. Swissmedic, die schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel prüft sowohl bei den Originalmedikamenten als auch bei Generika, ob sie den gesetzlich vorgeschriebenen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen entsprechen: bezüglich der Arzneimittelqualität wird also nicht zwischen Generikum und Original unterschieden. Generika sind also nicht schlechter, sondern primär gleich gut – und in aller Regel viel kostengünstiger.
Bei der behandelnden Ärztin, dem Arzt oder in der Apotheke