Um Rückfragen und falsche Leistungsauszahlungen zu vermeiden, ist es wichtig, Leistungen mit dem korrekten Tarif und der korrekten Tarifziffer in Rechnung zu stellen. Die Kombination von Tarif und Tarifziffer ermöglicht es, die Leistung zu identifizieren. Es ist jedoch nicht immer einfach, den passenden Tarif und die passende Tarifziffer zu ermitteln, vor allem bei Arzneimitteln, Verbrauchsmaterial und Hilfsmitteln sowie bei nicht-pflichtigen Leistungen. Eine Übersicht der Tarife, die im Schweizer Gesundheitswesen gültig sind, ist auf der Webseite des Forums Datenaustausch verfügbar.
Bitte beachten Sie, dass die Tarife teilweise nur für bestimmte Gesetze gelten und somit für gleiche Leistungen je nach Gesetz ein anderer Tarif verwendet werden muss. Arzneimittel und Medizinprodukte sind idealerweise bei Refdata und bei HCI Solutions registriert und können so, mit dem GTIN- (Tarif 402) oder dem Pharmacode (Tarif 400) abgerechnet werden. Diese beiden Identifikationsnummern ermöglichen eine eindeutige Erkennung des Artikels im Schweizer Gesundheitswesen.
Für nicht registrierte Artikel oder nicht-pflichtige Leistungen gibt es eigene Tarife mit Tarifziffern für solche übrigen Leistungen:
- 406:Übrige Leistungen nicht in offiziellen Tarifen definiert (Arzt KVG/VVG)
- 407: Übrige Leistungen nicht in offiziellen Tarifen definiert (Paramedizin KVG/VVG)
- 408: Wenn das Importarzneimittel aus Deutschland oder Österreich stammt oder keine GTIN besitzt, jedoch über eine Pharmazentralnummer (PZN) verfügt, kann für die Abrechnung alternativ der Tariftyp 408, Tarifcode PZN verwendet werden. Die Hinterlegung der Bezugsziffer (GTIN des Schweizer SL-Arzneimittels) ist ebenfalls verpflichtend.
- 940: Spitaltarif für übrige ambulante Leistungen
Diese Tarife dürfen nur dann zur Anwendung kommen, wenn eine Abbildung in den «offiziellen Tarifen» nicht möglich ist!
Wenn die Suche nach einer passenden Leistung im Tarifsystem nicht erfolgreich ist, helfen allenfalls Informationen Ihres Verbandes weiter. Einige Verbände haben Informationen zu den Tarifen und zu der Abrechnung auf ihrer Webseite aufgeschaltet und manche Verbände bieten sogar eine telefonische Beratung an.